Fall Laura Marie: Täter soll geplant haben das Mädchen zu vergewaltigen - Vater über möglichen Tathergang entsetzt

Trier · Was genau geschah, am Freitag, dem 13. März? Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Mann, der die 16-jährige Laura-Marie tötete, geplant hatte, das Mädchen zu vergewaltigen. Als sie sich so heftig wehrte, dass sein Plan scheiterte, soll er sie erstochen und verbrannt haben, um das versuchte Verbrechen zu verdecken. Die Anklage lautet daher nun: Mord.

 Gedenkkerzen für die getötete 16-Jährige am Tatort.

Gedenkkerzen für die getötete 16-Jährige am Tatort.

Foto: Rainer Neubert

Ohnmächtige Trauer ist leise. Mehr als 1500 Menschen stehen im März schweigend auf dem Domfreihof, um sich von Laura-Marie zu verabschieden. Viele haben Tränen in den Augen, während sie mit Kerzen zu jenem Ort gehen, an dem die 16-Jährige brutal getötet wurde: ein von Müll gesäumter Fußweg zwischen dem Wasserweg und der Schönbornstraße in Trier-Nord.

Ein 24-jähriger Mann - Laura-Maries Nachbar und Begleiter - hat zu diesem Zeitpunkt bereits gestanden, die Schülerin am Freitag, 13. März, gegen 23 Uhr mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Am Tag nach der Tat kehrte er zurück, um die Leiche zu verbrennen. Ein Passant entdeckte am Abend ihre brennenden Überreste. An einem würdelosen Ort: hinter einem Berg aus Müll, zwischen dem Bahndamm und einer leer stehenden, nach Urin stinkenden Halle.

Neben leiser Trauer empfanden viele schon damals heiße Wut. Hass schlug dem 24-Jährigen im Internet entgegen. Selbst Morddrohungen gab es. Das, was nun in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft steht, könnte diese Wut weiter befeuern. Denn die Ermittler werfen dem blonden Mann inzwischen nicht nur Totschlag vor, sondern Mord. Sie gehen davon aus, dass der Metallarbeiter bereits vor der Tat den Plan gefasst hatte, das Mädchen zu vergewaltigen und dass er sie tötete, um dieses versuchte Verbrechen zu vertuschen.

Fall Laura-Marie: Mutmaßlicher Täter soll versucht haben, die 16-Jährige zu vergewaltigen

Opfer und Täter, die Türe an Türe in Trier-Nord lebten, feierten am Freitag, den 13. März, gemeinsam bei einem Bekannten. Der 24-Jährige bot Laura-Marie an, sie zum Bahnhof zu begleiten. Die beiden verabredeten sich, da sie zunächst nach Hause musste, um eine Busfahrkarte zu besorgen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann die Zwischenzeit nutzte, um ein Seil am Tatort zu deponieren. In den Tagen vor der Tat soll er sich im Internet über Vergewaltigungen informiert haben.

Später trafen die beiden sich wieder und gingen über den unbeleuchteten Fußweg Richtung Bahnhof. Die Ermittler sind überzeugt, dass der Mann das Mädchen unterwegs angriff, um sie zu vergewaltigen. "Dies scheiterte jedoch, weil die 16-Jährige erhebliche Gegenwehr leistete", teilt die Staatsanwaltschaft mit. Aus Sorge, sein strafbares Verhalten könne entdeckt werden, habe er sie getötet. Damit sei das Mordmerkmal der "Verdeckungsabsicht" gegeben (siehe Extra).
Wegen der Drohungen, die gegen den Täter ausgesprochen wurden, dürfte vor dem Trierer Landgericht mit besonderen Sicherheitsvorkehrungen zu rechnen sein. Wann das Verfahren eröffnet wird, steht noch nicht fest.

Laura-Maries Vater sei gefasst, "aber über den tatsächlichen Geschehensablauf entsetzt", teilt dessen Anwalt Otmar Schaffarczyk mit. Bisher war er davon ausgegangen, dass seine Tochter im Streit erstochen wurde. Nachdem er nun erfahren habe, dass der Täter die Vergewaltigung nach Ansicht der Ermittler kaltblütig geplant hatte und Laura-Marie erstach, um nicht entdeckt zu werden, ist der Mann für ihn "ein kaltblütiger Mörder". Nur die Höchststrafe lebenslang sei angemessen.

Von Drohungen, wie sie kurz nach der Tat im Internet kursierten, hatte der Vater sich deutlich distanziert. "Bitte lasst die Familie des Jungen, der das gemacht hat, in Ruhe", sagte er während der Trauerfeier, ehe der Zug der Trauernden sich Richtung Tatort bewegte. Ein Tatort, der nun Gedenkstätte ist. Für Laura-Marie, die vor wenigen Wochen 17 Jahre alt geworden wäre.

Extra
Juristen unterscheiden zwischen Totschlag und Mord. Mord wird immer mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft, Totschlag mit fünf bis 15 Jahren. Nur in schweren Fällen ist die Strafe lebenslang. Um einen Mord zu beweisen, müssen die Ermittler sogenannte Mordmerkmale nachweisen. Das Gesetz unterscheidet zwischen drei Merkmalsgruppen: Zwei sind täterbezogen, eine tatbezogen.

Bei den täterbezogenen Merkmalen geht es um die Motive für die Tat. Hier gibt es niedrige Beweggründe (Habgier, Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs oder auch Wut, Neid oder Rache) und das Ermöglichen oder Verdecken einer anderen Straftat durch den Mord.

Bei den tatbezogenen Merkmalen geht es um die Ausführung der Tat. Die Ermittler müssen dem Täter Heimtücke (Opfer ahnungslos), Grausamkeit (besonders qualvoll) oder das Vorgehen mit gemeingefährlichen Mitteln, die weitere Menschen gefährden (zum Beispiel Sprengstoff), nachweisen. cmk/kah

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort