Feuer und Hakenkreuzschmierereien: 5000 Euro Belohnung im Fall des verwüsteten Hotels in Landscheid ausgesetzt

Landscheid · Im Fall des verwüsteten ehemaligen Hotels in Landscheid, das der Besitzer zur Unterkunft von Asylbewerbern angeboten hatte, hat die Staatsanwaltschaft Trier eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro ausgesetzt. Die Ermittler der Kripo suchen weitere Zeugen.

Feuer und Hakenkreuzschmierereien: 5000 Euro Belohnung im Fall des verwüsteten Hotels in Landscheid ausgesetzt
Foto: Klaus Kimmling

Unbekannte hatten das ehemalige Waldhotel Viktoria zwischen Hupperath und Landscheid (Verbandsgemeinde Wittlich-Land) zwischen Donnerstag, 15. Oktober, und Montag, 19. Oktober, aufgebrochen, das leerstehende Gebäude völlig verwüstet und mit eindeutig rechtsradikalen Schriftzügen verschmiert. Der Besitzer hatte das Hotel der Verbandsgemeinde-Verwaltung Wittlich-Land als Unterkunft für Asylbegehrende angeboten.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Trier eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro ausgesetzt. Die Ermittler der Kripo suchen weitere Zeugen.

In nahezu allen Hotelzimmern wurde das Mobiliar und Einrichtungsgegenstände zertrümmert, Wand- und Deckenverkleidungen abgerissen und teilweise Löcher in Wände geschlagen. Ferner hatten die Einbrecher ein Feuer in einem Kamin entzündet, das bereits auf davor liegende Kissen übergegriffen hatte. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand schnell löschen. Möglicherweise die gleichen Täter stiegen wenige Tage später erneut in das Gebäude ein und verschmierten diesmal die Wände mit Hakenkreuzen und eindeutig rechtsradikalen Schriftzügen.

Ob ein Tatzusammenhang zwischen beiden Taten besteht, wird ermittelt.

Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlung führen, hat die Staatsanwaltschaft Trier nun eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen. Die Belohnung kann ebenfalls unter Wahrung der Vertraulichkeit wie über einen Mittelsmann ausgezahlt werden. Hinweise werden erbeten an die Kriminalinspektion Trier, Telefon 0651/9779-2290 oder an die Polizeiinspektion Wittlich, Telefon 06571/926-101.

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