Keine Laster mehr auf der Kupp

Konz/Wiltingen · Fahrzeuge, die höher als 2,30 Meter sind, sollen künftig nicht mehr über die Wiltinger Kupp fahren. Weil viele Fahrer die bestehende Beschilderung auf einer der Hauptstrecken zwischen Konz und Saarburg ignorieren, will der Landesbetrieb Mobilität diese Woche Höhenbegrenzungen einbauen.

 Das Bild zeigt einen Stau auf der Wiltinger Kupp: Ende September hat sich dort ein LKW festgefahren. Foto: Lutz Müller/Archiv

Das Bild zeigt einen Stau auf der Wiltinger Kupp: Ende September hat sich dort ein LKW festgefahren. Foto: Lutz Müller/Archiv

Foto: (h_ko )
Keine Laster mehr auf der Kupp
Foto: Birigit Keiser

Konz/Wiltingen. Die Wiltinger Kupp (Kreisstraße 133) ist eine der Hauptstrecken zwischen Konz und dem Saartal. Zugleich ist sie ein Nadelöhr. Obwohl die Straße für größere Fahrzeuge gesperrt ist, verfahren sich immer wieder Lastwagen oder Wohnmobile auf der Strecke. Geht es gut aus, können die großen Fahrzeuge selbst auf der engen Strecke zurücksetzen. Manchmal zwängen sich entgegenkommende Fahrzeuge gerade noch aneinander vorbei. Doch es kommt auch vor, dass die ganze Strecke gesperrt werden muss, weil Brummifahrer die Schilder in Konz und Wiltingen missachtet haben. Dann ist die Kupp unbefahrbar - manchmal stundenlang wie Ende September, als ein LKW auf der Kupp steckenblieb, weil der Fahrer auf einer Wiese wenden wollte. Erst eine Spezialfirma konnte das Fahrzeug schließlich aus der vertrackten Situation befreien ("Staus durch Laster und zwei Hunde", TV vom 1. Oktober).
Solche Situationen sollen bald der Vergangenheit angehören: Der Landesbetrieb Mobilität installiert in dieser Woche in Abstimmung mit der Polizei sowie den anliegenden Verbandsgemeinden Konz und Saarburg eine Durchfahrtshöhenbegrenzung, wie sie auch in Serrig an der Martinusbrücke zu finden ist. Diese sollen Laster, Wohnwagen und Wohnmobile, die höher als 2,30 Meter sind, an den Eingängen zur Wiltinger Kupp aufhalten. Auch ein normaler Mercedes Sprinter (Höhe: 2,38 Meter) passt dann nicht mehr durch. Mit der Höhenbegrenzung wollen die Behörden Behinderungen, gefährliche Situationen und Unfälle verhindern.
"Die Aufstellpunkte der Anlagen wurden so gewählt, dass ausreichend Wendemöglichkeiten bestehen", sagt Klaus Wagner, Fachgruppenleiter Betrieb beim LBM. Die Standorte sind aus Richtung Konz am Ortsausgang Kommlinger Weg, aus Richtung Wiltingen in Höhe des Rauhofs. Anlieger können die Begrenzungen laut LBM bei Bedarf eigenständig öffnen. "Landwirtschaftlicher Verkehr kann über das Wirtschaftswegenetz aus Richtung Wiltingen abgewickelt werden", erklärt Wagner. Die Müllabfuhr komme ebenfalls durch. Zwischen Oktober und März sollen die Höhenbegrenzungen laut LBM offenbleiben, damit auch die Streufahrzeuge durchkommen, die zum Teil drei bis vier Mal pro Tag über die Kupp fahren müssen.
Armin Wacht, stellvertretender Leiter der zuständigen Polizeiinspektion in Saarburg, hält die Höhenbegrenzungen für "sinnvoll, weil zu häufig Schwerlastverkehr verkehrswidrig über die Wiltinger Kupp gefahren ist." Zum Teil sei es sehr aufwendig gewesen, die Fahrzeuge zu befreien.
Der Wiltinger Ortsbürgermeister Lothar Rommelfanger spricht davon, dass er selbst häufig mit gefährlichen Wendemanövern und engen Situationen auf der Wiltinger Kupp konfrontiert werde. Er meint zu der Höhenbegrenzung: "Es passt zwar nicht ins Landschaftsbild, aber es ist erforderlich."
Einige Winzer mit Anbauflächen an der K 133 reagieren auf TV-Anfrage überrascht auf die Ankündigung des LBM. Aber: "Wir haben einen anderen Zufahrtsweg in die Wiltinger Kupp", sagt zum Beispiel Andreas Barth, Kellermeister vom Kanzemer Weingut von Othegraven. "Wir fahren über die regulären Straßen, und das ein oder andere Gefährt wäre wohl zu hoch", sagt Karsten Weyand von den Bischöflichen Weingütern. Helmut Plunien vom Weingut Vols in Ayl sagt: "Für den Durchgangsverkehr ist das richtig, dass die Höhenbegrenzung kommt. Laster und Sprinter haben da nichts zu suchen. Mit meinem kleinen Traktor komme ich durch, aber mit dem großen nicht." Er hofft auf eine Ausnahmegenehmigung für die Landwirtschaft.

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