Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister der VG Ruwer endet mit überraschendem Ergebnis

Waldrach/Trier · Die Kreisverwaltung ist sicher, dass Bernhard Busch bei Fahrtkosten betrogen und damit ein schweres Dienstvergehen begangen hat. Der möchte derweil nicht mehr Bürgermeister sein.

Wohl auch viele Mitglieder des Verbandsgemeinderats Ruwer werden gehofft haben, dass das seit Monaten laufende Disziplinarverfahren Klarheit darüber schafft, wie es mit Bürgermeister Bernhard Busch weitergeht. Der hat - wie er selber eingeräumt hat - über Jahre hinweg Fahrtkosten nicht korrekt abgerechnet. Nachdem das nach einer Anzeige eines Mitarbeiters aufgefallen war, hatte er eine entsprechende Summe an die Verwaltung gezahlt. Und auch eine ihm vom Amtsgericht Trier auferlegte Strafe hat er akzeptiert (der TV berichtete). Nun hat die Kreisverwaltung ihr Disziplinarverfahren beendet. Es wird in der Folge ein weiteres Gerichtsverfahren geben.

Laut einer in der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderats vom Beigeordneten Karl-Heinrich Ewald verlesenen Pressemitteilung stellt die Kreisverwaltung fest, dass Busch ein schweres Dienstvergehen begangen hat. Es geht dabei um Betrug. Für die Behörde ist es erwiesen, dass er "in 192 Fällen aus den Jahren 2001 bis 2015 Fahrtkosten zu Unrecht und zum Schaden der Verbandsgemeinde Ruwer einbehalten beziehungsweise erhalten hat." Ihre Ergebnisse hat die Behörde in einer Klageschrift zusammengefasst und an das Verwaltungsgericht weitergeleitet. Das muss nun klären, ob und wie das Fehlverhalten bewertet und geahndet wird.

Wann ein Prozess stattfinden wird, kann nach Auskunft einer Sprecherin des Verwaltungsgerichts Trier derzeit niemand sagen. Anders als in vergleichbaren Fällen fordert die Kreisbehörde keine konkrete Maßnahme, mit der das Verhalten des Wahlbeamten geahndet werden soll, etwa eine Entfernung aus dem Dienst. Trotz festgestellter besonderer Schwere des Dienstvergehens. Als Gründe für den Verzicht auf eine explizite Forderung heißt es: Bernhard Busch sei seit Mitte März auf unabsehbare Zeit erkrankt, er sei von den Bürgern ins Amt gewählt und der Betrug sei 15 Jahre nicht bemerkt worden.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird vermutlich davon abhängen, wie es um den Gesundheitszustand des Bürgermeisters bestellt ist. Busch hat laut Kreisverwaltung einen Antrag auf Feststellung der dauerhaften Dienstunfähigkeit gestellt. Liegt diese vor, würde er in den Ruhestand versetzt werden und eine Pension erhalten. In diesem Fall könnte das Gericht allenfalls das Ruhegehalt kürzen oder aberkennen. Ist die Dienstunfähigkeit nicht festgestellt, könnte das Gericht eine Entfernung aus dem Dienst beschließen.

So wie es aussieht, wird in jedem Fall ein neuer Bürgermeister für die Verbandsgemeinde Ruwer gebraucht. Zuvor muss erst klar sein, ab wann Bernhard Busch nicht mehr Bürgermeister ist. Bis es einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin gibt, führen die Beigeordneten Josef Kruft und Karl-Heinrich Ewald die Geschäfte. In dieser Funktion kündigte Ewald an, dass sich der VG-Rat voraussichtlich am Donnerstag, 6. Juli, 18.30 Uhr, zu einer Sondersitzung treffen wird, bei der es um die Aufarbeitung des Falls Busch gehen soll. Bei der Sitzung am Mittwochabend war das Thema Bürgermeister nach sieben Minuten abgehakt. Die Frage von Marianne Rummel (Grüne) nach für die VG entstehenden Kosten blieb unbeantwortet. Die Frage nach einer möglichen Freistellung von Verwaltungsmitarbeitern für Jugendarbeit nahm weitaus mehr Zeit in Anspruch.KommentarNur schwer nachvollziehbarNach fast zwei Jahren sind die Juristen im Kreishaus zum Ergebnis gekommen, dass sich Bernhard Busch ein schweres Dienstvergehen zuschulden kommen gelassen hat. Doch was geschieht? Die Behörde mit Landrat Günther Schartz an der Spitze attestiert zwar das Fehlverhalten. Eine Sanktion beim Verwaltungsgericht als Konsequenz wird jedoch nicht beantragt. Warum? Unter anderem, weil Busch von den Bürgern ins Amt gewählt worden ist. Dieser Gedankengang ist allerdings nur schwer nachvollziehbar. Denn Dienstvergehen ist Dienstvergehen. Das müsste, so hart es klingen mag, unabhängig vom Gesundheitszustand des Beamten bewertet werden. Fadenscheinig ist zudem, dass die Kreisbehörde ins Feld führt, dass die Unregelmäßigkeiten 15 Jahre unentdeckt geblieben sind. Sind diese deshalb weniger schlimm, weil sie so lange nicht aufgefallen sind? Es wirkt unterm Strich so, als ob die Kreisverwaltung zum Jagen getragen werden musste und sich niemand die Finger schmutzig machen wollte und jetzt will. h.jansen@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort