Prostituiertenschutzgesetz: Keine Spur von der Kondompolizei

Trier/Mainz/Berlin · Gut gemeint, nicht gut gemacht: Rotlicht-Milieu und Opferschützer schimpfen auf das Prostituiertengesetz. Was steckt hinter der Kritik?

"Schreibe einfach, ich heiße Silvia und bin im reifen Alter." Silvia, die nicht Silvia heißt, arbeitet als Prostituierte in Trier. Selbstständig. Wollen Freier Sex, rufen sie auf ihrem Handy an, besuchen sie, manchmal aus kilometerweit entfernten Orten. Manche Männer seien nett, backten sogar für sie oder bringen ihr zu Weihnachten ein Geschenk mit. Oft ärgere sie sich aber über dreiste Anfragen, schimpft sie im Gespräch mit dem TV. Französisch, ohne Kondom, sei so ein Wunsch, den sie regelmäßig abblocke."Ich mache keine Schweinereien", sagt sie, gibt sich aber keinen Illusionen hin. "Es gibt leider Frauen in dem Gewerbe, die genau das für einen Appel und ein Ei tun." Geht es um das neue Prostituiertenschutzgesetz, kann Silvia den Anrufern nun sagen, dass Sex ohne Gummi richtig ins Geld gehen kann. Dennoch stört sie sich an den Regeln, die Frauen wie sie schützen sollen. Ein Überblick.

Das ändert sich mit dem Gesetz: Das Bundesgesetz schafft strengere Regeln: Freier müssen künftig mit einer Geldstraße von 50 000 Euro rechnen, wenn sie gegen die Pflicht verstoßen, beim bezahlten Sex ein Kondom zu tragen. Wer ein Bordell betreiben will, muss künftig nachweisen, zuverlässig zu sein. Die Läden im Rotlicht-Milieu unterliegen künftig zugleich strengeren Auflagen, Sex-Flatrates sollen verboten werden. Zugleich wachsen die Ansprüche an Prostituierte: Sie müssen sich in regelmäßigen Abständen beim Gesundheitsamt beraten lassen und unterliegen einer Anmeldepflicht. Heißt: Die Frauen müssen eine Bescheinigung mit sich führen, die abwertend nur "Hurenpass" genannt wird.

Das sagen Sexarbeiter: Silvia, die in Trier als Prostituierte arbeitet, wütet besonders über den Pass. Sie habe Sorge, ihre Anonymität zu verlieren. "Mir kann auf der Straße jederzeit ein Unfall passieren. Wenn ich den Wisch dabeihabe, sehen alle, als was ich arbeite und habe für alle den Stempel weg." Wolle sie jemals wieder in einen anderen Beruf wechseln, müsse sie dann wohl die Stadt verlassen, fürchtet sie. Stephanie Klee vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen bekräftigt die Sorge. "Wir hören häufig die Geschichten, bei denen Kinder nicht mehr zu Geburtstagen eingeladen wurden, weil klar ist, was ihre Mutter arbeitet", sagt sie. Der Ausweis verstoße gegen das Selbstbestimmungsrecht der Prostituierten, ob sie Menschen in ihrem Umfeld von dem Job erzählen wollen oder nicht. Klee geht auch nicht davon aus, dass die Anmeldepflicht osteuropäischen Zwangsprostituierten helfe, von denen viele unter fadenscheinigen Gründen nach Deutschland gelockt worden seien. Gerade diese Frauen, so vermutet Klee, tauchten eher in die Anonymität der Wohnungsprostitution ab, wo erst recht keine Kollegin mehr bei Gefahren eingreifen könne.

Das sagen Behörden: Wolfgang Faber vom Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft findet die Kondompflicht korrekt, fragt aber, wie Behörden diese überwachen sollen. "Das ist für alle ein Rätsel. Und von einer Kondompolizei weiß ic h noch nichts", witzelt er. Faber geht ohnehin davon aus, dass die Aufgabe in den Händen der Ordnungsämter liegt. Die Stadt Trier und Kreise der Region Trier spielen den Ball weiter nach Mainz. Ihnen liege noch keine verbindliche Verordnung des Landes vor, die regle, wer das Gesetz wie umsetzen müsse (siehe Extra). Das rheinland-pfälzische Frauenministerium tadelt den Bund, bei der Kondompflicht keine klare Anweisung gegeben zu haben.

Das sagen Opferschutzverbände: Der Verein Solwodi kritisiert, das Gesetz sei bloße Kosmetik und setze falsche Akzente. Nötig sei ein generelles Sexkaufverbot. "Kunden sollten härter bestraft werden, nicht die Frauen", findet Pressesprecherin Ruth Müller. Rigoros setze dies bereits das sogenannte nordische Modell in sieben Staaten um - darunter in Schweden, Kanada und Frankreich. Solwodi fordert dies auch für Deutschland, ebenso eine stärkere Unterstützung von Prostituierten bei Jobwechseln und Aufklärung in Schulen zum Sex-Gewerbe.

Das sagt die Politik: Das Familienministerium des Bundes rechtfertigt das Gesetz. Dieses stelle sicher, dass vorbestrafte Menschenhändler gar kein Bordell mehr betreiben dürften und ausbeuterische Betriebskonzepte gar keine Erlaubnis erhalten, sagt ein Sprecher. Bei den Anmeldungen von Prostituierten sieht das Ministerium den Datenschutz gewahrt. Es sei kein zentrales Register vorgesehen, in das die Anmeldungen fließen. Die Kondompflicht stärke dazu Sexarbeiter in Verhandlungsgesprächen mit Kunden, da sie ungeschützten Geschlechtsverkehr mit Hinweis auf das Gesetz ablehnen könnten. Katrin Werner, Bundestagsabgeordnete der Linken aus Trier, übt dennoch Kritik: Die Regeln begegneten Sexarbeitern viel mehr mit Repression als deren Rechte zu stärken.
Meinung: Mehr Frittenbude als Fünf-Sterne-Lokal

Jede Pommesbude hat mehr Vorschriften als ein Bordell: Mit dem Satz hat Ex-Familienministerin Manuela Schwesig das Prostituiertenschutzgesetz verteidigt. Doch schon jetzt zeigt sich, dass das Gesetz mehr Frittenbude als Fünf-Sterne-Lokal ist. Klar: Die Kondompflicht kann manchen Freier abschrecken, der Staat will zwielichtigen Bordellbetreibern und perversen Flatrate-Versprechen das (Rot-)Licht ausknipsen. Doch all das nützt nichts, wenn es bislang erst in drei Bundesländern Verordnungen gibt und neue Konflikte drohen: Städte und Kreise dürften schnell überfordert sein, wenn das Land ihnen nicht finanziell unter die Arme greift. Die Anmeldepflicht erreicht Zwangsprostituierte vielleicht gar nicht. Und es braucht mehr Beratung vor Ort. In Ludwigshafen steuert ein Wohnmobil bald von Wohnungsprostitution betroffenen Gegenden an. Von solchen Modellen braucht es mehr. f.schlecht@volksfreund.deExtra: Region muss sich für Gesetz wappnen

Wer nimmt die Anmeldungen der Prostituierten an, wer kümmert sich um die Erlaubnis für Bordellbetreiber? Mehrere Kreise teilen dem TV mit, dass die Zuständigkeit der ordnungsrechtlichen Maßnahmen auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden soll. Darüber seien sie vom Landkreistag informiert worden. Eine Verordnung des Landes liege noch nicht vor. Intern seien nun kurzfristig Zuständigkeiten zu klären, sagt Manuel Follmann vom Kreis-Bernkastel-Wittlich. Der Kreis Trier-Saarburg sieht eher die Verbandsgemeinden zuständig. Für die Beratung der Prostituierten sei im Gesundheitsamt bereits eine zusätzliche halbe Stelle eingerichtet.

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