Digitaler Nachlass: Wer erbt meine E-Mails?

Trier · Verbraucherschützer und Rechtsanwälte raten dazu, den digitalen Nachlass schon frühzeitig zu regeln. Das erspart viel Ärger.

Wer stirbt, hinterlässt heute meist nicht nur Geld, Möbel oder ein Haus. "Etwa alle drei Minuten stirbt ein Facebook-Nutzer, ohne zu entscheiden, was mit geposteten Inhalten, Likes und Fotos passieren soll", warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

"Wir empfehlen allen ganz dringend, sich schon zu Lebzeiten um ihr digitales Erbe zu kümmern", sagt Barbara Steinhöfel, Referentin für digitale Medien. Und damit meint sie nicht nur Alte und Kranke, sondern ganz gezielt auch junge Menschen. "Wenn ich das nicht mache, wird es kompliziert", sagt Steinhöfel. Nicht selten sind Todesurkunden, Erbscheine und Gerichtsbeschlüsse nötig, um an die Passwörter des Verstorbenen zu kommen. Dass selbst diese keine Erfolgsgarantie sind, zeigte im Mai ein Urteil des Berliner Kammergerichts: Es verweigerte Eltern den Zugang zum Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes. Bei alledem geht es jedoch nicht nur um Trauerbewältigung, nicht nur darum, sich an den geliebten Menschen zu erinnern, nicht nur um Privates. Fast jeder hat ein oder mehrere E-Mail-Postfächer, an die auch Verträge und Rechnungen geschickt werden, die gekündigt oder beglichen werden müssen. Viele kaufen online ein, führen ihre Bankgeschäfte über Apps und bekommen wichtige Dokumente digital. Für die Erben ist der Zugriff daher von Bedeutung.

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Zudem stellt sich für jeden Einzelnen die Frage, was nach seinem Tod mit den Facebook-, Instagram- oder WhatsApp-Accounts passieren soll. Will ich wirklich virtuell weiterexistieren? Oder soll alles sofort gelöscht werden? "Deswegen: Vorsorge, Vorsorge, Vorsorge", sagt Steinhöfel.

Auch die Rechtsanwaltskammer Koblenz rät eindringlich, einen Bevollmächtigten zu ernennen, der sich um das digitale Erbe kümmert. Anders als man vielleicht denkt, geht das ganz einfach und es kostet auch nichts. Zum Notar müsse man dafür nicht. Laut Steinhöfel genügt es, demjenigen eine schriftliche Vollmacht zu erteilen. Ob die mit dem Computer oder mit Hand geschrieben wird, ist egal - nur die Unterschrift darf man nicht vergessen. Die Vertrauensperson benötigt natürlich eine Liste mit sämtlichen Benutzerkonten und Passwörtern. Im Idealfall gespeichert auf einem gesicherten Datenträger, zu dem nur der Bevollmächtigte Zugang hat. "Ich kann auch detailliert festlegen, was mit meinen Daten passieren soll", sagt Steinhöfel. Die Expertin rät dringend davon ab, einen gewerblichen Nachlassverwalter zu beauftragen und sensible Informationen so in fremde Hände zu geben. Viel besser sei ein nahestehender Mensch, dem man vertraut. Die Erben sollten, falls sie die Aufgabe nicht selbst übernehmen, natürlich informiert werden.

Selbst wenn alles frühzeitig geregelt ist, können Probleme auftreten. Denn wie die Rechtsanwaltskammer betont, hat das digitale Vererben seine Grenzen. Und zwar dort, wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Weitergabe von Daten und Rechten verhindern. Einige Anbieter behielten es sich vor, sämtliche Daten nach dem Tod ihres Kunden zu löschen. Auch Persönlichkeitsrechte könnten gegen eine Weitergabe sprechen.

Weitere Infos, Tipps, Checklisten und Vordrucke findet man unter www.machts-gut.de - eine Seite der Verbraucherzentrale.

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